Das gesetzliche Pflegevermächtnis
Seit der Erbrechtsreform 2017 haben nahe Angehörige, die einen Verstorbenen bis zu seinem Tod gepflegt haben, einen gesetzlichen Anspruch auf das Pflegevermächtnis (§ 677 ABGB). Dieses dient als Anerkennung für kostenlose Pflegeleistungen und soll die Aufwendung der pflegenden Personen finanziell ausgleichen.
Der Anspruch wird im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens geltend gemacht. Die Höhe des Pflegevermächtnisses richtet sich dabei nach dem Wert der Verlassenschaft und den erbrachten Pflegeleistungen.
In diesem Vortrag erfahren Sie, wer anspruchsberechtigt ist, wie das Pflegevermächtnis beantragt wird und nach welchen Kriterien die Höhe berechnet wird.
Kurstermine
Donnerstag 06.11.2025, 18:00 - 19:45 Uhr | Muntlix, Bücherei |